Hintergrund
Verpflichtungen der UN-BRK
Mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009, hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken, Chancengleichheit und Barrierefreiheit zu sichern sowie die volle und wirksame Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzutreiben. Artikel 27 der UN-BRK bezieht dies auf den Bereich des Erwerbslebens und fordert einen offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt.
Akademiker*innen mit Behinderung wenig beachtet
Bisher ist wenig darüber bekannt, wie diese Forderungen der UN-BRK umgesetzt werden. Insbesondere die berufliche Teilhabe von Akademiker*innen mit Behinderung stand bislang nicht im Fokus öffentlicher Diskussionen oder systematischer Forschungsprojekte. Und auch im Kontext der Fachkräftediskussion wird diese Gruppe von wichtigen Entscheidungsträgern noch nicht konsequent als inländische Fachkräfteressource in den Blick genommen. Dabei zeigen Daten des Deutschen Studentenwerks (Middendorf et al., 2017), dass ein nicht zu vernachlässigender Anteil von ca. 11 Prozent der Studierenden in Deutschland eine studienerschwerende gesundheitliche Beeinträchtigung hat.
Keine gleichberechtigte berufliche Teilhabe
Im Auftrag der Aktion Mensch wurde an der Universität zu Köln im Jahr 2013 eine Pilotstudie zur beruflichen Teilhabe hochqualifizierter Menschen mit Behinderung und damit verbundenen Chancen und Barrieren durchgeführt (Niehaus & Bauer, 2013). Arbeitslosendaten der Bundesagentur für Arbeit, die in die Studie einbezogen wurden, zeigen, dass Akademiker*innen in Deutschland insgesamt vom wirtschaftlichen Aufschwung profitiert haben. Gleichzeitig ist jedoch unter den schwerbehinderten Akademiker*innen die Arbeitslosigkeit zwischen 2009 und 2012 sogar angestiegen. Oder anders formuliert: Obwohl allgemein hohe Bildung als bester Schutz vor Arbeitslosigkeit gilt, scheint dies für schwerbehinderte Menschen nicht unbedingt der Fall zu sein.
Barrieren in den Köpfen
Im Kontext der Studie durchgeführte Expert*innen-Interviews machen deutlich, dass hierbei vor allem „Barrieren in den Köpfen“ wie Stigmatisierung, Vorurteile, Berührungsängste und fehlende Information eine Rolle spielen. Hinzu kommen bürokratische Barrieren, aber auch Hürden im gesamten Bildungssystem. An dieser Stelle setzt das PROMI-Projekt an, das neben der Beschäftigung von Absolvent*innen mit Behinderung auch die Sichtbarkeit von Akademiker*innen mit Behinderung fördern und Barrieren abbauen möchte.