Good Practice Beispiele

Inklusive Strukturen und Rahmenbedingungen für Promovierende mit Behinderungen an Hochschulen

 

Eine wichtige Zielsetzung des Projektes ist es, auf Hochschulebene nachhaltig inklusive Strukturen für Promovierende und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen zu etablieren. Dafür sind Veränderungen an verschiedenen Stellen und auf verschiedenen Ebenen nötig. Einige Hochschulen haben hier bereits gute Lösungen gefunden. Die folgende Good Practice Sammlung stellt Projekte, Angebote und Initiativen dar, die zur Entwicklung inklusiverer Rahmenbedingungen für Promovierende und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen an Hochschulen beitragen. Die Sammlung ist nach Oberthemen sortiert und enthält Aspekte, die sich bei der Umsetzung des PROMI-Projektes als relevant erwiesen haben. Sie soll unterstützen, dass Hochschulen und weitere relevante Akteur*innen auf anwendungsbezogener Ebene voneinander lernen und gegenseitig von positiven Erfahrungen profitieren können. 

Haben Sie ein Good Practice Beispiel, das die Sammlung ergänzen könnte? Fehlt aus Ihrer Sicht ein wichtiges Oberthema? Wir freuen uns über Ihre Zusendung an PROMI-Projekt@uni-koeln.de

Netzwerke und Vernetzung

 

An den meisten Hochschulen gibt es keine etablierte eigene Ansprechperson für Promovierende mit Behinderungen. In der Regel sind aber an allen Hochschulen getrennte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Promovierende und für Beschäftigte mit Behinderungen vorhanden. Um die Kompetenzen dieser Einrichtungen bündeln und durch gemeinsame Maßnahmen das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe erreichen zu können, sind feste und für die Zielgruppe „sichtbare“ hochschulinterne und -externe Netzwerke zu diesem Thema besonders wichtig.

Darüber hinaus können Netzwerke von Promovierenden und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen der gegenseitigen Unterstützung dienen. Die folgenden Good Practice Beispiele zur Vernetzung finden sich auf Bundes-, Länder- oder Hochschulebene:

 

bundesweit:

 

in einzelnen Bundesländern:

 

an einzelne Hochschulen:

  • AK Inklusion der RWTH Aachen: Arbeitskreis mit dem Ziel die RWTH Aachen zu einer inklusiven Hochschule zu entwickeln, indem ein Gremium hochschulangehöriger Expert*innen Empfehlungen für Senat und Rektorat ausspricht.
  • Runder Tisch Diversity der Universität Hamburg: halbjährige Austausch- und Projektplattform der relevanten Akteure für die Entwicklung und Umsetzung von Diversity-Maßnahmen
  • Beirat Inklusion der TU Dresden: zentrale Vernetzungsstelle relevanter Akteure für das Themenfeld Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung
  • AK Barrierefreier Campus der Universität Stuttgart: Arbeitskreis mit dem Ziel des Abbaus von baulichen und technischen Barrieren für Student*innen, Mitarbeiter*innen und Gästen
  • AG Promovieren mit Behinderungen an der Uni Köln: Arbeitskreis mit dem Ziel, Ansprechpersonen für Promovierende mit Behinderung sichtbar zu machen und zu vernetzen. Ansprechperson: Susanne Groth
  • Koordinierungsgruppe Diversität der TU Ilmenau: versteht sich als interdisziplinäres Team, welches sich mit den vielfältigen Themen der Diversität an der TU Ilmenau beschäftigt und sich monatlich trifft. Ansprechperson: Andrea Krieg
  • Stabsstelle Vielfalt und Chancengleichheit an der Universität Halle-Wittenberg: operative Struktur, die zentrale Ansprechpartner*innen stärker vernetzt, Strategien entwickelt und Aktivitäten bündelt. Die Stabsstelle ist aufgrund ihrer Bedeutung direkt dem Rektor bzw. der Rektorin unterstellt.

 

Besondere Unterstützung und Förderung von Promovierenden mit Behinderungen durch Graduierteneinrichtungen

 

Viele Hochschulen haben hochschulübergreifende Graduierteneinrichtungen etabliert, die Personen in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase unterstützen, indem sie beraten, über Fördermöglichkeiten informieren, die wissenschaftliche Vernetzung unterstützen und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Qualifizierungsphase abgestimmte Weiterbildungen anbieten. Damit Promovierende mit Behinderungen von diesen Strukturen profitieren können, ist es wichtig, dass in den Graduierteneinrichtungen ein Bewusstsein für die Zielgruppe da ist, dass existierende Angebote barrierefrei umgesetzt werden und dass auch eigene auf die spezifischen Bedarfe von Promovierenden mit Behinderungen abgestimmte Angebote zur Verfügung gestellt werden, um Benachteiligungen zu verhindern. Die nachfolgende Liste zeigt gute Beispiele für solche Angebote auf.

 

Unterstützung bei der Arbeitsplatzausstattung

 

Für Wissenschaftler*innen mit Behinderungen ist für eine gleichberechtigte Teilhabe im Arbeitsleben nicht selten ein barrierefreier Arbeitsplatz notwendig. Dies kann in der Praxis zu organisatorischen Engpässen und großen zeitlichen Verzögerungen führen, da sowohl die Beantragung von Leistungen oder Maßnahmen als auch deren Umsetzung nach Bewilligung häufig sehr lange dauern. Folgende Beispiele demonstrieren von Hochschulen entwickelte Möglichkeiten, um diesen Zeitraum zu überbrücken, damit ein schneller barrierefreier Arbeitsbeginn ermöglicht werden kann.

 

  • Lehr- und Arbeitsplatzsystem an der TU Dresden: Ein Raum speziell an die Bedürfnisse jener angepasst, die aufgrund erschwerter Bedingungen nicht in herkömmlichen Lernräumen der Universität, der Bibliothek oder bei sich Daheim lernen können.
  • Hilfsmittelpool der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) der Universität Würzburg: Möglichkeit der Ausleihe von Hilfsmitteln für Studierende, Promovierende und Mitarbeitende
  • Die Emil & Margarete Spohn Stiftung unterstützt Menschen mit Lähmungen, spastischen Lähmungen und Menschen mit Schwerstbehinderungen mit Wohnsitz in Berlin oder Hamburg, insbesondere bei ihrer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung bzw. der Anschaffung von auf Grund der Behinderung erforderlichen Geräte.

 

Finanzierung von Qualifizierungsstellen von Promovierenden mit Behinderungen

 

Promotionen werden in Deutschland sehr unterschiedlich finanziert. Für Promovierende mit Behinderungen stellt in der Regel nur die Promotion im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an der Hochschule eine sinnvolle Finanzierung dar, da nur hier ein Rechtsanspruch auf notwendige berufliche Reha-Leistungen im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit besteht.  Folgende Hochschulen haben interne Finanzierungskonzepte entwickelt, um Anreize für die Einrichtung von Stellen für Promovierende und/oder Wissenschaftler*innen mit Behinderungen zu schaffen.

 

Drittmittelfinanzierte Forschung

 

Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sollten Konzepte den Umstand berücksichtigen, dass Forschende aus verschiedenen Quellen finanziert sein können. Integrationskonzepte sollten sowohl dann funktionieren, wenn Personen aus dem Etat der wissenschaftlichen Einrichtung, als auch wenn sie aus Drittmitteln finanziert werden. Maßnahmen der Drittmittelgebenden sollten angefragt und bei der Entwicklung institutionseigener Konzepte angemessen eingebunden werden.

Beispiele für Maßnahmen in der Drittmittelförderung:

  • Informationen für Menschen mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung in der Forschungsförderung der DFG finden Sie unter DFG – Chancengleichheit und Diversität.
  • Die Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) haben eine Beihilfe eingeführt, um die zusätzlichen Kosten zu decken, mit denen die Forschende der MSCA-Förderungen mit Behinderungen aufgrund der gestiegenen Kosten ihrer Mobilität konfrontiert sind. Mehr Informationen finden Sie unter MSCA-Projekte.

Peer Counseling- und Mentoring-Angebote

 

Peer Counseling- und Mentoring-Angebote bilden einen weiteren Baustein, der zu gleichberechtigter Teilhabe an Forschung und Lehre beiträgt.  Peer-Netzwerke oder Peer-Mentoring-Beziehungen können für Promovierende die Möglichkeit eröffnen, sich offen und unabhängig von fachlichen oder persönlichen Konsequenzen mit Personen auszutauschen, die die eigene Situation kennen und nachvollziehen können. In Bezug auf Promovierende mit Behinderungen bedeutet dies, dass Promovierende ohne Behinderungen zwar Peers sind, die die Promotionssituation kennen und nachvollziehen können, dass andere Promovierende mit Behinderungen jedoch zusätzlich die spezifischen Herausforderungen des Promovierens mit Behinderungen kennen und daher eine Vernetzung auf dieser Peer-Ebene einen zusätzlichen Mehrwert darstellt. Promovierende und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen profitieren im Peer Counseling durch Beratung auf Augenhöhe von Betroffenen für Betroffene und/oder können im Austausch mit erfahrenen Mentor*innen Unterstützung bei der Karriereplanung und der beruflichen Vernetzung erhalten.

 

Sensibilisierung und Bereitstellung von Informationen

 

Eine wichtige Grundlage für echte Inklusion ist die Reduzierung von „Barrieren in den Köpfen“. Aufgrund von Informationslücken und Berührungsängsten beim Thema „Promovieren mit Behinderungen“ kann es zu Unsicherheiten auf beiden Seiten kommen (auf Seiten der Promovierenden mit Behinderungen und auf Seiten der hochschulischen Akteur*innen, die mit den Promovierenden interagieren). So können beispielsweise Befürchtungen von Mehraufwand oder Berührungsängste auf Seiten potentieller Doktor-Betreuer*innen verhindern, dass Beschäftigungsverhältnisse zu Stande kommen. Für potentielle Promovierende mit Behinderungen können beispielsweise fehlende Rollenvorbilder oder ein fehlendes Selbstvertrauen für eine Promotion geeignet zu sein dazu führen, dass eine Promotion gar nicht in Erwägung gezogen wird. Daher sind Informationsvermittlung und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle eine entscheidende Ergänzung zu den oben genannten konkreteren Maßnahmen. Sensibilisierungsmaßnahmen sollen Denkprozesse anstoßen, damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in Arbeitsstrukturen und -prozessen berücksichtigt werden. Gut strukturierte Informationen über Zuständigkeiten und Angebote verbessern die Partizipationsmöglichkeiten von Promovierenden und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und bieten Sicherheit. Auch Hinweise auf Maßnahmen von Drittmittelgebenden zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Beispiel: DFG Chancengleichheit und Diversity) sollten in Informationsangebote der wissenschaftlichen Einrichtung integriert werden.

 

Barrierefreie Infrastruktur

 

Studierende, Promovierende, Wissenschaftler*innen und Gäste der Hochschulen können von einer barrierefreien Infrastruktur, barrierefreien Gebäuden und Zugängen gleichermaßen profitieren. Auch wenn die Standards des barrierefreien Bauens bei Neubauten in der Regel berücksichtigt werden, finden sich in den vielen älteren oder angemieteten Gebäuden der Hochschulen häufig diverse Barrieren. Folgende Apps und Lagepläne versuchen durch Transparenz diesem Problem bestmöglich zu begegnen.

 

Schriftliche Fixierung von Inklusionsmaßnahmen und Rechten

 

Die schriftliche Fixierung von inklusionsbezogenen Zielsetzungen, Maßnahmen und Rechten innerhalb von Hochschulen stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu inklusiveren Organisationen dar. Denn solche schriftlichen Fixierungen schaffen eine Selbstverpflichtung der Organisation, tragen dazu bei, dass Akteur*innen im System für das Thema sensibilisiert werden, dass Zuständigkeiten geklärt werden und dass Betroffene eine Grundlage haben, um ihre Rechte einzufordern. Viele Hochschulen haben im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Aktionspläne entwickelt, die eine Verbesserung der Bedingungen für alle Organisationsangehörigen (Studierende, wissenschaftlich Beschäftigte, Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung) mit Behinderungen anstreben. Eine Zusammenstellung bisher veröffentlichter Aktionspläne befindet sich in der Online-Bibliothek der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks. Leider findet bisher die Zielgruppe der wissenschaftlich Beschäftigten mit Behinderungen im Vergleich zu beispielsweise Studierenden eher wenig Berücksichtigung in den geplanten Maßnahmen vieler Hochschulen. 

Den formalen Rahmen für den Zugang zur Promotion sowie deren Ablauf bilden die Promotionsordnungen, die von den zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten verabschiedet werden. Während im Hochschulrahmengesetz in § 16 vorgeschrieben wird, dass Prüfungsordnungen „die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit“ berücksichtigen müssen, gibt es keine parallele Regelung für Promotionsordnungen. Die landesrechtlichen Regelungen hierzu sind unterschiedlich. Hochschulen können jedoch unabhängig von den übergeordneten Regelungen, beispielsweise durch eine entsprechende Regelung in der Rahmenpromotionsordnung, die Rechte von Promovierenden mit Behinderungen festschreiben. Ein Beispiel hierfür bildet die Rahmenpromotionsordnung der Universität Marburg mit § 21 zu Promotionsleistungen bei Krankheit und Behinderungen sowie bei familiären Belastungen.

Im Rahmen des PROMI-Projektes wurden zudem die Promotionsordnungen aller beteiligten Hochschulen analysiert und es wurden gute Beispiele zur Berücksichtigung von Promovierenden mit Behinderungen in Promotionsordnungen unterschiedlichster Fachbereiche und Fakultäten zusammengestellt. Die Übersicht finden Sie hier.

Für Hochschulen oder Fakultäten, die bei der Aktualisierung oder Neufassung ihrer Habilitationsordnungen nachteilsausgleichende Regelungen berücksichtigen möchten, stellt die Universität zu Köln eine Hilfestellung zur Integration von Nachteilsausgleichen in Habilitationsordnungen bereit.