Informationen und Hinweise für Promotionsbetreuende

Die folgenden Informationen und Hinweise richten sich an Sie, wenn Sie die Promotion einer Person mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen betreuen oder eine Anfrage erhalten haben, beziehungsweise sich über das Thema Promovieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen informieren möchten.

Als Promotionsbetreuer*in nehmen Sie eine zentrale Rolle für das Gelingen der Promotion ein und stellen die Weichen für den Zugang zum Arbeitsfeld Wissenschaft. Sowohl in Ihrer Rolle als Promotionsbetreuer*in wie auch als Arbeitgeber*in für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind Sie zudem dafür mitverantwortlich, ein barrierefreies und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Tipps und Anlaufstellen für die Promotionsbetreuung von Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie erhalten Einblick in finanzielle, rechtliche und soziale Ressourcen, die Ihnen dabei zur Verfügung stehen sowie Hintergrundinformationen und Tipps für den Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Barrieren im Hochschulalltag.

Alle unten stehenden Informationen und Hinweise erhalten Sie auch als barrierearmes PDF-Dokument zum Download: Handlungshilfen für Promotionsbetreuende

Lesehinweis

Wir verwenden die Bezeichnung „gesundheitliche Beeinträchtigung(en)“, um die Vielfalt von angeborenen und erworbenen Behinderungen sowie chronischen körperlichen und psychischen Erkrankungen bestmöglich abzubilden. Darüber hinaus nutzen wir die Genderschreibweise mit Asterisk, die von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik auf Basis der Studie „Empfehlung zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache“ empfohlen wird.

Wie werden Beeinträchtigung und Behinderung definiert?

 

Behinderungen sind so vielfältig wie die Menschen, die sie erleben. Die Bezeichnung „gesundheitliche Beeinträchtigung“ ist daher ein Oberbegriff für eine Vielzahl körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen und umfasst unterschiedliche angeborene und erworbene Behinderungen wie Lernschwierigkeiten, Neurodiversität, sogenannte Teilleistungsstörungen (zum Beispiel Legasthenie) und chronische körperliche und psychische Erkrankungen.

Im deutschen Recht (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX) wird zwischen den Begriffen Behinderung und Beeinträchtigung unterschieden. Beeinträchtigung bezeichnet die körperliche Seite, während Behinderung in der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Eine Person ist daher behindert, wenn sie eine Beeinträchtigung hat und durch Barrieren in der Umwelt an der vollen Teilhabe in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel dem Arbeitsleben) gehindert ist. Daraus ergibt sich auch eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung zur Reduzierung von Barrieren.

Die Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen, beziehungsweise Behinderungen ist also deutlich breiter und heterogener als man vielleicht intuitiv annimmt und geht über das, was häufig klischeehaft mit dem Begriff „Behinderung“ verbunden wird (zum Beispiel der*die Rollstuhlfahrer*in, der*die blinde Person etc.), hinaus.

In Deutschland sind bestimmte Rechte für Menschen mit Behinderungen (unter anderem am Arbeitsplatz) an die amtliche Anerkennung der Behinderung gebunden. Die Anerkennung einer Beeinträchtigung als Behinderung kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Dabei wird je nach Schwere der Beeinträchtigung ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt:

  • ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.
  • Personen, die einen GdB zwischen 30 und 50 haben, können außerdem eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen, wenn sie diese zum Erlangen oder Behalten eines Arbeitsplatzes brauchen.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen haben einen rechtlichen Anspruch auf bestimmte (finanzielle) Leistungen und Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz (§ 2 Abs. 2 SGB IX).

Auch wenn beeinträchtigte Personen das Recht auf amtliche Anerkennung ihrer Behinderung hätten, kann es sein, dass sie die Anerkennung aus diversen Gründen nicht beim Versorgungsamt beantragen (möchten). Trotzdem stehen auch ihnen unter bestimmten Bedingungen Unterstützungsleistungen zu.

Weiterführende Informationen zu Schwerbehinderung und Gleichstellung finden Sie beispielsweise beim VDK – Informationen zum GdB und Schwerbehinderung und bei REHADAT – Informationen zur Gleichstellung.

Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen – wer gehört dazu?

 

In Deutschland gibt es große Forschungslücken zu Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, da es bisher an systematisch erhobenen Daten fehlt. Darauf weisen sowohl der Bundesbericht zum wissenschaftlichen Nachwuchs seit 2008, das PROMI-Projekt sowie die Gewerkschaft für Bildung und Erziehung hin und fordern eine Schließung dieser Forschungslücke.

Dank einer repräsentativen Studie des Studentenwerks von 2016 ist jedoch bekannt, dass ca. 11 Prozent der Studierenden in Deutschland mit einer oder mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben. Etwa 9 von 10 dieser Studierenden gaben 2016/17 an, dass sie beeinträchtigungsbezogene Schwierigkeiten bei der Organisation und Durchführung des Studiums erleben, weil sie durch die Rahmenbedingungen an den Hochschulen sowie die hochschulischen Prozesse und Strukturen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dabei bildeten Studierende mit psychischen (53 Prozent) und chronisch-somatischen Erkrankungen (20 Prozent) die größte Gruppe unter den Befragten. Beeinträchtigungen, die meist mit „Behinderung“ assoziiert sind, wie Bewegungsbeeinträchtigungen (4 Prozent) und Hör-, beziehungsweise Sprechbeeinträchtigungen (3 Prozent), sind dagegen deutlich seltener. Darüber hinaus zeigten die Studien, dass 96 Prozent der Studierenden in Deutschland mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berichten, dass ihre Beeinträchtigung nicht auf den ersten Blick sichtbar ist.

Die hohe Anzahl unsichtbarer Beeinträchtigungen unter Studierenden und die Forschungslücke zu Promovierenden bereiten den Weg für viele Missverständnisse und dafür, dass die Relevanz des Themas „Promovieren mit Behinderungen“ unterschätzt wird.

Die im Studium erlebten Barrieren können auch den Übergang in die Promotion erschweren und verdeutlichen darüber hinaus Problemfelder, die Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen weiterhin vor Herausforderungen im Hochschulalltag stellen.

Müssen Promovierende ihre gesundheitliche Beeinträchtigung offenlegen?

 

Weder „frei“ Promovierende noch Promovierende in einem Beschäftigungsverhältnis/Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder Schwerbehinderung offenzulegen. Die Mehrheit der Beeinträchtigungen ist nicht sichtbar (unter den Studierenden gaben 2016/17 96 Prozent an mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leben, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind).  Dies zeigte die Studie „beeinträchtigt studieren – best2 Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit – 2016/17“ von Poskowsky et al. aus dem Jahr 2018. Daher kann es gut sein, dass Sie bereits Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen betreut haben oder sogar aktuell betreuen, ohne es zu wissen.

Für Promovierende ist die Entscheidung über eine Offenlegung nicht immer leicht. Mit einer Offenlegung können sie zwar Unterstützung erhalten und besondere Rechte in Anspruch nehmen, allerdings werden auch Diskriminierung und Vorurteile gefürchtet. Viele entscheiden sich daher erstmal dagegen auf der Arbeit über ihre Beeinträchtigung zu sprechen oder wählen eine Strategie der teilweisen Offenlegung gegenüber Betreuenden, Arbeitgeber*innen oder Verwaltungsmitarbeitenden.

Grundsätzlich gelten folgende Tipps für einen sensiblen Umgang mit bekannten und vermuteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen:

  • Signalisieren Sie Offenheit gegenüber dem Thema und sprechen Sie es gegebenenfalls in Ihrem Team an. Bieten Sie an, dass Personen gerne auf Sie zukommen können, wenn sie Bedarfe haben.
  • Überlassen Sie die Entscheidung darüber, was und wem die Promovierenden von ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung erzählen möchten, den Promovierenden.
  • Wenn eine Person mit Bedarfen auf Sie zukommt, sprechen Sie an, ob andere Mitarbeitende über die gesundheitliche Beeinträchtigung Bescheid wissen und wie die Person im Team damit umgehen möchte. So vermeiden sie, dass Promovierende und Mitarbeitende zur unfreiwilligen Offenlegung gezwungen werden, indem die gesundheitliche Beeinträchtigung zum Beispiel vor Unwissenden oder einer ganzen Gruppe angesprochen wird.
  • Weisen Sie Promovierende auf Ansprechstellen und -personen hin, bei denen sie sich zum Thema „Offenlegung“ und weitere Unterstützungsmöglichkeiten informieren können.

Mehr Informationen finden Mitarbeitende bei der Schwerbehindertenvertretung und den Personalräten der jeweiligen Hochschule. Promovierende ohne eine Anstellung können sich bei Beratungsstellen für Studierende und Promovierende informieren.

Die Website https://sag-ichs.de unterstützt Arbeitnehmer*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der schwierigen Entscheidung über eine Offenlegung und bietet außerdem viele hilfreiche Informationen und eine Übersicht über mögliche (allgemeine) Beratungsangebote: Beratung und Unterstützung.

Welche Barrieren erleben Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Hochschulalltag?

 

Die Promotionsphase ist in Deutschland für die meisten durch eine prekäre und unsichere Arbeitssituation geprägt. Doch für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Barrieren im Hochschulalltag und zusätzliche Anforderungen aufgrund der Beeinträchtigung zu erschwerten Arbeitsbedingungen führen, wie die Forschungsergebnisse von PROMI – Promotion inklusive zeigten.

Neben den Vorteilen, die das Arbeitsfeld Wissenschaft für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bietet, zum Beispiel die flexible Arbeitsstruktur und die, seit der Corona-Pandemie verstärkten Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, bestehen daher auch einige Herausforderungen. Zwei Faktoren sind dabei maßgeblich. Einerseits ist fehlende Barrierefreiheit ein Problem, andererseits kann die gesundheitliche Beeinträchtigung mit zeitlichen Mehrbelastungen einhergehen, wodurch das Zeitbudget für die Arbeit an der Promotion reduziert wird.

Barrieren im Hochschulalltag

Meist werden unter Zugänglichkeit und Barrierefreiheit bauliche Maßnahmen verstanden, beispielsweise Aufzüge und Rampen. Allerdings bestehen im Zusammenhang mit der Arbeit an der Hochschule/in der Wissenschaft viele weitere, aber weniger sichtbare Barrieren:

  • Verkehrsmittel wie öffentlicher Nahverkehr, Parkplätze etc., die nicht barrierefrei sind.
  • Mangelnde Passung des Arbeitsplatzes (an der Hochschule und im home office).
  • Fehlende Barrierefreiheit digitaler Infrastruktur, zum Beispiel von Programmen zur Datenanalyse, Bibliotheken, Archiven und digitalen Systemen der Verwaltung und des Studien- und Lehrmanagements etc.
  • Nichtbeachtung individueller Bedarfe bei der Gestaltung von Prüfungen, Lehre und Veranstaltungen, zum Beispiel bei beeinträchtigungsbedingter Überforderung oder verkürzter Konzentrationsfähigkeit.
  • Andere gestaltete Lebens- und Arbeitsbereiche, zum Beispiel fehlender barrierefreier Wohnraum.
  • Erwartungen an eine hohe zeitliche und räumliche Flexibilität in der Wissenschaft

Hinzukommen „Barrieren in den Köpfen“ von beiden Seiten, zum Beispiel, wenn Hochschulabsolvent*innen mit Beeinträchtigungen keine Promotion zugetraut wird oder Vorurteile gegenüber Peronen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen. Sie stellen zwischenmenschliche Herausforderungen für Promovierende mit Beeinträchtigungen dar.

Beeinträchtigungsbezogene zeitliche Mehrbelastung

Ein weiterer möglicher Faktor für die erschwerten Arbeitsbedingungen von Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist die beeinträchtigungsbezogene zeitliche Mehrbelastung. Sie entsteht durch mögliche zusätzliche Belastungen, die einen zeitlichen Mehraufwand verursachen:

  • Wenn Arbeitsaufgaben behinderungsbedingt sowie durch fehlende Barrierefreiheit länger dauern, entsteht eine zeitliche Mehrbelastung. Beispielsweise wenn eine sehbeeinträchtigte Person sich Literatur und Lernstoff mit technischen Hilfsmitteln erschließen muss, aber auch wenn mobilitätsbeeinträchtigte Personen längere Wege in Kauf nehmen müssen.
  • Die Beantragung von Unterstützungsleistungen ist oft sehr zeitaufwendig und kompliziert und bis zur Bewilligung dauert es häufig mehrere Monate. So kommt es häufig dazu, dass notwendige Ausstattungen noch fehlen, wenn der/die Promovierende eigentlich schon mit der Arbeit beginnen will und so wertvolle Zeit verloren geht. Diese zeitliche Mehrbelastung wäre vermeidbar durch schnellere Behördenprozesse oder eine vorläufige Finanzierung der Leistungen durch die Hochschule. Die Universität Bielefeld stellt im Rahmen des „Bielefelder Modells beispielsweise Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen dazu unter Bielefelder Förderprogramm.
  • Das Management der gesundheitlichen Beeinträchtigung kann zusätzliche regelmäßige zeitliche Verpflichtungen beinhalten, zum Beispiel Arzt- und Therapietermine.
  • Eine Mehrbelastung entsteht außerdem durch begrenzte Energieressourcen und die damit einhergehende Notwendigkeit häufigerer und/oder längerer Erholungsphasen, beispielsweise bei chronischen Erkrankungen.

Wie kann ich den Hochschulalltag in meinem Arbeitsbereich barrierefreier gestalten?

 

Es gibt bereits kleine Veränderungen, die Sie in Ihrem Arbeitsbereich vornehmen können, die Ihren Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ermöglichen können, leichter teilzuhaben.

Tipps für mehr Barrierefreiheit:

  • Planen Sie Veranstaltungen und Meetings barrierefrei. Hinweise und Tipps dazu finden Sie beispielsweise in der Checkliste für Tagungen, Vorträge und Lehrveranstaltungen und der Checkliste für digitale Barrierefreiheit der Uni Köln.
  • Stellen Sie Informationen und Dokumente als Word-Datei oder als barrierefreie PDF zur Verfügung. Informationen finden Sie dazu unter „Schritt für Schritt zum barrierefreien Dokument“.
  • Achten Sie darauf, dass Bedarfe Ihrer Promovierenden auch in gemeinsamen Gesprächssituationen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise eine geräuscharme Umgebung für Personen mit Hörhilfen oder eine vertrauensvolle Umgebung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
  • Informieren Sie sich über Ansprechstellen und -personen an Ihrer Hochschule, beispielsweise bei der Schwerbehindertenvertretung oder bei Beratungsstellen für Chancengleichheit/Inklusion, damit Sie und Ihre Promovierenden bei Fragen und Problemen darauf zurückgreifen können.

Obwohl es durch die oben genannten Veränderungen und andere Unterstützungsleistungen zum Teil möglich ist, Barrieren zu reduzieren und den beeinträchtigungsbezogenen Mehraufwand zu verringern, bleibt der zeitliche Aufwand für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Regel erhöht. Daher ist es wichtig und möglicherweise auch hilfreich dies in der Promotionsbetreuung mitzudenken.

Tipps für den Umgang mit beeinträchtigungsbezogenem Mehraufwand:

  • Treffen Sie klare Absprachen über Arbeitsaufgaben und Zeitbudgets damit Ihre Promovierenden planen können und Ihnen sagen können, was in welchem zeitlichen Rahmen zu schaffen ist.
  • Bieten Sie eine gewisse zeitliche Flexibilität bei gemeinsamen Terminen und Arbeitszeiten, zum Beispiel um Arzt- und Therapietermine zu ermöglichen.
  • Nutzen Sie Optionen zur Verlängerung der zur Verfügung stehenden Promotionszeit. Beispielsweise bietet § 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (2 WissZeitVG) die Möglichkeit einer Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um zusätzlich zwei Jahre bei einer Schwerbehinderung oder schwerwiegenden chronischen Erkrankung.
  • Achten Sie mit Ihren Promovierenden auf die Belastung. So können Sie vermeiden, dass diese sich überlasten oder laufende Aktivitäten abbrechen müssen.
  • Respektieren und achten Sie auf Ruhepausen, damit wieder Energie getankt werden kann.
  • Achten Sie auf offene und regelmäßige Kommunikation, um Missverständnisse und Frustration über zeitliche Mehraufwände zu vermeiden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich einen Eingliederungszuschuss (EGZ) in Form eines Gehaltszuschusses bis max. 70 Prozent des Arbeitsentgelts für schwerbehinderte Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zu beantragen. Weiter Informationen zum EGZ finden Sie auf der Website Rehadat – Lexikon.
  • Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) hat außerdem einige Tipps gesammelt, wenn die Kommunikation über die Behinderung und der Umgang damit verunsichernd ist. Sie finden den Beitrag unter folgendem Link: KOFA – Eisberg der Kommunikation.

Welche Rechte und Ansprüche haben Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen?

 

Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (siehe dazu auch „Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen – wer gehört dazu?“), haben verschiedene Möglichkeiten Unterstützungsleistungen zu beantragen.

Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch zwischen den Möglichkeiten bei einer Promotion im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an der Hochschule und anderen Formen der Promotion, zum Beispiel mit einem Stipendium.

In der Regel gibt es für Promovierende mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Zusammenhang mit der Promotion mehr Ressourcen, da so genannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragt werden können und die beschäftigten (schwerbehinderten) Promovierenden nicht nur ein Recht auf Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen haben, sondern auch auf Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz. Diese Möglichkeiten haben Promovierende ohne Anstellung nicht. Im Folgenden sind daher hier zunächst die Ressourcen aufgeführt, die allen Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen – unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis und der amtlichen Anerkennung ihrer Behinderung.

Informationen zu den Vorteilen und Rechten im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung finden Sie unter dem Punkt „Welche Vorteile hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?“.

Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen

Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben gegebenenfalls die Möglichkeit Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen zu beantragen. Nachteilsausgleich bedeutet, dass das Prüfungsformat so angepasst wird, dass Promovierende möglichst barrierefrei die Prüfungsleistung erbringen können. Mögliche Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen sind unter anderem:

  • Änderungen bei der Prüfungszeit, zum Beispiel Verlängerung, mehr oder längere Pausen
  • Anpassung der Prüfungsform, zum Beispiel eine schriftliche statt einer mündlichen Prüfung
  • Dolmetscher*innen in der Prüfung
  • Technische Hilfen, beispielsweise Sehhilfen
  • Assistenzen in der Prüfung.

Nach aktuellem Stand haben noch nicht alle Hochschulen bzw. Fakultäten die Belange Promovierender mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in ihren Promotionsordnungen festgehalten. Doch auch wenn Ihre Hochschule/Ihr Fachbereich einen solchen Nachteilsausgleich nicht explizit vorsieht, ergibt sich aus dem jeweiligen Landeshochschulgesetz, der Hochschulsatzung und dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung ein Anrecht darauf. Wenn Ihre Fakultät/Ihr Fachbereich einen Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen vorsieht, sind diese in der Regel in der jeweiligen Promotionsordnung geregelt. Beispiele von mehreren Hochschulen finden Sie unter: Gute Beispiele – Promotionsordnung.

Unterstützung leisten dabei das Promotionsbüro oder die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der Hochschule.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

In begründeten Fällen können Promovierende mit Behinderungen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Leistungen zur Teilhabe an Bildung (LTB) beantragen. Das können Assistenzen, Ausstattungen, Dolmetschung (beispielsweise für Gebärdensprache) etc. sein. Ein begründeter Fall liegt vor, wenn gezeigt werden kann, dass die Promotion zum Erreichen des angestrebten Berufsziels erforderlich ist. Die Leistungen sind meist Geldmittel, aber auch Sach- und Dienstleistungen und werden beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragt.

Finanzierung durch Fördermittelgeber*innen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wie einige andere Fördermittelgeber*innen berücksichtigt unter Umständen die Situation von Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und finanziert auch Mehrbedarfe, bzw. Nachteilsausgleiche bei Projektförderungen.

Ansprechperson und Beratung bei der DFG zum Thema Chancengleichheit: Gruppe Chancengleichheit, Wissenschaftliche Integrität und Verfahrensgestaltung

Promotionsförderung durch Stipendien

Die Finanzierung von Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Assistenzen oder technischer Ausstattung ist meist nicht Bestandteil eines Stipendiums. Einige Stipendienwerke bieten allerdings teilweise Unterstützungsleistungen für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, eine Förderungsdauer über die festgesetzte Höchstdauer hinaus zu beantragen. Allerdings ist es schwerer für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Stipendien zu beantragen und zu erhalten. Denn einerseits sind Stipendien häufig an Erfolgsleistungen wie ein schnelles Studium oder gute Leistungen gebunden, die für Studierende und Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Barrieren schwerer zu erreichen sein können (siehe dazu auch „Welche Barrieren erleben Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Hochschulalltag?“). Andererseits gibt es oft keine Informationen zu Barrierefreiheit und Gewährleistung von Bedarfen im Bewerbungsprozess, was abschreckend wirken kann.

Welche Vorteile hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

 

Eine Promotion im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an der Hochschule oder an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist mit einigen Rechten und Vorteilen verbunden, die Promovierenden mit einem Stipendium oder einem Nebenjob nicht zur Verfügung stehen.

Recht auf Nachteilsausgleiche

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung haben ein Recht auf verschiedene Nachteilsausgleiche. Gegebenenfalls sind Nachteilsausgleiche vom Grad der Behinderung oder bestimmten Merkzeichen auf dem Behindertenausweis (beispielsweise G für erhebliche Geh- und Stehbehinderung) abhängig. Möglich sind u.a. folgende Ausgleiche im Beruf:

  • Schwerbehinderte Beschäftigte haben einen Anspruch auf Zusatzurlaub. Diese Form des Nachteilsausgleichs soll dazu beitragen behinderungsbedingte Nachteile (teilweise) auszugleichen, zum Beispiel der zeitliche Mehraufwand.
  • Für schwerbehinderte Beschäftigte besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Eine Übersicht über verschiedenen Arten von Nachteilsausgleichen und Informationen bietet die Seite Rehadat unter folgendem Link: Rehadat Lexikon – Nachteilsausgleiche.

Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter*innen und ihre Arbeitgeber*innen können gegebenenfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 45 Sozialgesetzbuch IX) sowie Unterstützungsleistungen beantragen und Befristungsverlängerung erhalten:

  • Die Hochschule und Forschungseinrichtung sind als Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet, einen Arbeitsplatz und dessen Ausstattung barrierefrei zu gestalten und die besonderen Bedarfe von Beschäftigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausreichend zu berücksichtigen. Finanzielle Unterstützung für diese Maßnahmen können Rehaträger (bei Promotionen i.d.R. die zuständige Arbeitsagentur) durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) leisten. Darunter fällt beispielsweise die (anteilige) Übernahme von Kosten für technische Arbeitshilfen, eine Arbeitsassistenz (zum Beispiel Vorleser*innen für sehbeeinträchtigte Promovierende) oder auch die Kraftfahrzeughilfe, die die Finanzierung eines Autos unterstützt. Die Leistungen können entweder direkt an den/die Arbeitgeber*in oder als persönliches Budget für die beschäftigten Promovierenden ausgezahlt werden. Die Schwerbehindertenvertretung kann dazu informieren und bei der Ermittlung und Beantragung unterstützen. Allerdings stehen einige LTA, insbesondere eine Assistenz, nur für Tätigkeiten innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeit zur Verfügung, also nicht für Arbeiten an der Promotion außerhalb der Arbeitszeit.
  • Unter Umständen kann ein Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Beschäftigte durch den Arbeitgeber beantragt werden. Der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Förderung des Gehalts der schwerbehinderten Person und gehört zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Er soll die berufliche Eingliederung von Personen unterstützen, für die die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis erschwert ist. So kann beispielsweise eine Einarbeitung gefördert werden, die über den üblichen Rahmen hinausgeht.
  • Bei einer Schwerbehinderung und einer schwerwiegenden chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung besteht die Möglichkeit die Höchstbefristungsdauer der Anstellung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz um zwei Jahre von sechs auf acht Jahre zu verlängern (§ 2 WissZeitVG).

Die Orientierung bezüglich Zuständigkeiten und Antragswegen kann verwirrend sein, deshalb gibt es hierzu einige Leitfäden:

  • Eine gute Auflistung inkl. Übersicht über Maßnahmen und Antragswege bieten die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in einem Ratgeber unter folgendem Link: Schwerbehinderte Menschen beschäftigen – Ein Ratgeber.
  • Weitere Informationen zu (finanziellen) Fördermöglichkeiten für Akademiker*innen mit Schwerbehinderung gibt es vom Arbeitgeberservice für schwerbehinderten Akademiker der ZAV
  • Informationen zu Eingliederungshilfen und Eingliederungszuschuss hat das Informationsportal REHADAT
  • Ansprechpersonen und Rechtsgrundlagen für Leistungen listet das Unternehmens-Netzwerk Inklusion in der Veröffentlichung „Inklusive Führung“ ab Seite 150 auf. Zu finden ist die Veröffentlichung unter folgendem Link: Unternehmensnetzwerk Inklusion – Inklusive Führung

 

Wie kann ich dazu beitragen inklusive Rahmenbedigungen für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schaffen?

 

Viele Barrieren für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Hochschule entstehen durch ungenügende Rahmenbedingungen und fehlende Kenntnis von Rechten und Ressourcen in Wissenschaft und Verwaltung. Individuelle Unterstützungsangebote und -leistungen sind zwar ein erster Schritt, damit Teilhabe jedoch unabhängig von individuellen Unterstützungsressourcen möglich ist und Hochschulen wirklich eine Institution für alle werden können, braucht es inklusive Strukturen.

Es gibt einige strukturelle Veränderungen, die mehr Teilhabe von Promovierenden und Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen ermöglichen können. Im Folgenden werden vier Veränderungsmöglichkeiten genannt. Zu diesen und weiteren Good Practice-Beispielen finden Sie Links und Informationen unter Good Practice auf der PROMI-Homepage.

Schriftliche Fixierung von Nachteilsausgleichen in Promotions- und Habilitationsordnung

Auch wenn sich das Recht auf Nachteilsausgleich in Prüfungen durch das übergeordnete Landes- und Hochschulrecht sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung ergibt, stellt die Aufnahme von Regelungen in der Promotionsordnung eine wichtige, schriftliche Fixierung der Rechte von Promovierenden dar. Wenn Sie sich für Ihre eigene Hochschule informieren möchten, finden Sie Beispiele und gute Formulierungen auf der PROMI-Homepage unter folgendem Link: Good Practice – Beispiele für Promotionsordnungen.

Für den weiteren Schritt der Integration von Nachteilsausgleichen in der Habilitationsordnung gibt es eine Hilfestellung der Universität zu Köln unter Nachteilsausgleiche in Habilitationsordnungen.

Vernetzung zwischen Anlaufstellen und zuständigen Akteur*innen fördern

Häufig gibt es unterschiedliche Ansprechstellen und -personen zu den Themen „Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung“, „Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ oder „Promotion“ an der Hochschule. Eine Promotion mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ist jedoch ein Querschnittsthema für das es meist keine spezifische Ansprechperson gibt. Außerdem ist bei bestehenden Beratungsangeboten zur Promotion häufig nur wenig Wissen um die sozialen und rechtlichen Ressourcen für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorhanden.

Deshalb ist es wichtig, dass Akteur*innen sich zum Thema vernetzen und ihr Wissen austauschen. Ein Ansatz wäre eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Beratungsstellen, der Schwerbehindertenvertretung und weiterer Akteur*innen, die das vorhandene Wissen bündeln und gegebenenfalls weitervermitteln. Ein Beispiel ist der Arbeitskreis Barrierefreiheit der Universität Stuttgart.

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen für das eigene Team gewinnen

Noch sind Akademiker*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wenig sichtbar in der Wissenschaft. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen zum einen in der strukturellen Benachteiligung von beeinträchtigten Nachwuchswissenschaftler*innen, zum anderen jedoch auch in der Unsichtbarkeit und den „Barrieren in den Köpfen“ auf beiden Seiten. Die hohen Erwartungen, die an Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen gestellt werden, werden häufig nicht mit Promotionsinteressierten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen assoziiert. Auf der anderen Seite fürchten Promotionsinteressierte schlechte Rahmenbedingungen und Stigmatisierung an der Hochschule, weshalb sie sich möglicherweise eher für andere Berufsfelder entscheiden.

Deshalb ist es wichtig, dass (angehende) Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen sichtbar werden. Sie in der Personalgewinnung mitzudenken, ist ein wichtiger Schritt. Dazu ist es wichtig Ihre Ausschreibungen zu prüfen und Ihre Offenheit für Bewerber*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen explizit anzugeben. Ihre Offenheit können Sie außerdem vermitteln, indem Sie auf die Bedarfe von Bewerber*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen eingehen und beispielsweise Informationen zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen.

Stellen Sie außerdem Ausschreibungen in einem barrierefreien Format zu Verfügung und ermöglichen Sie, dass die Bewerbungsunterlagen barrierefrei eingereicht werden können.

Weiterführende Informationen:

Checkliste – Stellenausschreibungen Menschen mit Behinderungen

Checkliste – inklusives Onboarding

Gemeinsame Ziele formulieren und Aktionspläne entwickeln

Im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention haben einige Hochschulen Aktionspläne entwickelt, um die Bedingungen für Organisationsangehörige mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Studierende, Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung sowie wissenschaftlich Beschäftigte) zu verbessern und Inklusionsziele zu fixieren. An der Universität zu Köln war beispielsweise die Aufnahme von Nachteilsausgleichen in die Promotions- und Habilitationsordnung der Fakultäten eine Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans. Jedoch findet bisher die Zielgruppe der wissenschaftlich Beschäftigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Vergleich zu beispielsweise Studierenden leider noch wenig Berücksichtigung in den geplanten Maßnahmen vieler Hochschulen. 

Nichtsdestotrotz wollen wir hier auf die Zusammenstellung bisher veröffentlichter Aktionspläne in der Online-Bibliothek der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks hinweisen.

Anlaufstellen & Ansprechpersonen

 

Rund um das Thema „Promovieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ gibt es vielfältige Anliegen und Beratungsbedarfe. Immer wieder wird deutlich, dass fehlendes Wissen auf allen Seiten, bei Promovierenden, Betreuenden, aber auch in der Verwaltung dazu führt, dass mögliche Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie sich über Anlaufstellen informieren und Promovierende auf diese hinweisen.

Anlaufstellen für Betreuer*innen

Anlaufstellen für alle Promovierende

Zusätzliche Anlaufstellen für Promovierende mit sozialversicherungspflichtiger Anstellung

  • Schwerbehindertenvertretung der jeweiligen Hochschule
  • Personalräte der jeweiligen Hochschule