Informationen und Hinweise für Graduierteneinrichtungen
Möchten Sie Mitarbeiter*in oder Mitglied einer Graduierteneinrichtung die Angebote für Wissenschaftler*innen mit Beeinträchtigungen in der Qualifikationsphase inklusiver gestalten? Dann richten sich die folgenden Hinweise und Informationen an Sie.
Im Projekt PROMI – Promotion inklusive wurden Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen sowie chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen über mehrere Jahre hinweg (wissenschaftlich) begleitet. Mit dieser Handlungshilfe wollen wir das in den letzten Jahren gesammelte Wissen und die Erfahrungen zu den Herausforderungen und Gelingensbedingungen des Promovierens mit Beeinträchtigungen teilen. Damit möchten wir Graduierteneinrichtungen darin unterstützen, chancengerechte Teilhabe in der Wissenschaft zu gestalten.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Tipps und Anlaufstellen zur Unterstützung von Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie erhalten Einblick in finanzielle, rechtliche und soziale Ressourcen sowie Hintergrundinformationen und Tipps für den Umgang mit Barrieren im Hochschulalltag.
Alle unten stehenden Informationen und Hinweise stehen Ihnen auch als barrierearmes PDF-Dokument für den Download zur Verfügung: Handlungshilfe für Graduierteneinrichtungen.
Lesehinweis
Wir verwenden die Bezeichnung „gesundheitliche Beeinträchtigung(en)“, um die Vielfalt von angeborenen und erworbenen Behinderungen sowie chronischen körperlichen und psychischen Erkrankungen bestmöglich abzubilden. Darüber hinaus nutzen wir die Genderschreibweise mit Asterisk, die von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik auf Basis der Studie „Empfehlung zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache“ empfohlen wird.
Warum ist Inklusion ein relevantes Thema für Graduierteneinrichtungen?
Für eine inklusive Förderung von Wissenschaftler*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind Graduierteneinrichtungen in ihrer Rolle als zentrale Anlaufstelle für Beratungs-, Informations- und Weiterbildungsangebote und als Kontaktstelle für Promotionsinteressierte und Promovierende (mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen) wichtige Akteur*innen.
Seit Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnete, wurde die Verantwortung von Bildungsinstitutionen und Arbeitgeber*innen für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft bekräftigt. Hochschulen sind durch die Konvention in mehrfacher Hinsicht gefordert, sich zu inklusiveren Organisationen zu entwickeln, da sie sowohl Bildungsinstitutionen als auch Arbeitgeberinnen für Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen sind. Die Herausforderung in der Förderung von Wissenschaftler*innen mit Beeinträchtigungen in der Qualifikationsphase besteht vor allem darin, die Bedarfe von Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erkennen und Angebote zu schaffen, die diesen Bedarfen entsprechen. Die Entwicklung inklusiver Hochschulen für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, durch mehr stufenlose Zugänge, barrierefreie Arbeitsmaterialien, niedrigschwellige Beratungsangebote und eine bessere Vereinbarkeit des Promovierens mit anderen Lebensbereichen, kann darüber hinaus auch denjenigen Promovierenden zugutekommen, die aus anderen Gründen vor Herausforderungen stehen, beispielsweise Promovierende mit Kindern.
Während es jedoch in den letzten Jahren zahlreiche Bestrebungen gab, Hochschulen für Studierende inklusiver zu gestalten, fehlte es an Aufmerksamkeit für das Thema Promovieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Deutlich wird dies beispielsweise im Hochschulrahmengesetz, das zwar Studierende, nicht jedoch Wissenschaftler*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nennt. Die fehlende Aufmerksamkeit auf diese Personengruppe trägt auch dazu bei, dass es bis heute leider keine repräsentativen Daten zu Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt. Darauf wies bereits der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 hin. Von Studierenden, also der Personengruppe, die sich potentiell für eine Promotion entscheiden kann, ist aber bekannt, dass circa elf Prozent mit einer studienerschwerenden gesundheitlichen Beeinträchtigung leben. Der großen Mehrheit dieser Studierenden (96 Prozent) sieht man ihre Beeinträchtigungen nicht auf den ersten Blick an. Das bedeutet für Ihre alltägliche Arbeit in der Graduierteneinrichtung, dass Sie dort vermutlich ebenfalls auf einen bedeutsamen Anteil Promotionsinteressierter oder Promovierender mit Beeinträchtigungen treffen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Darauf verweist die Studie „beeinträchtigt studieren – best2 Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit – 2016/17“ von Poskowsky et al. aus dem Jahr 2018
Publikationen des PROMI-Projekts und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft weisen ebenfalls auf die Forschungs- und Förderungslücke zu Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen hin.
PROMI-Projekt:
- Offener Brief zur Schließung der Forschungslücke zum wissenschaftlichen Nachwuchs mit
Behinderungen/chronischen Erkrankungen - Stellungnahme „Potenziale erschließen – Schwerbehinderten Akademiker:innen nachhaltig
den Weg zur Promotion und in die Wissenschaft öffnen“
Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft:
- Stellungnahme von Doktorand*innen in der GEW hinsichtlich der Rechts- und Datenlage zum Promovieren mit Beeinträchtigungen: GEW-Stellungnahme
Wie werden Beeinträchtigung und Behinderung definiert?
Die Bezeichnung „gesundheitliche Beeinträchtigung“ ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen und umfasst unterschiedliche angeborene und erworbene Behinderungen wie Lernschwierigkeiten, Neurodiversität, sogenannte Teilleistungsstörungen (zum Beispiel Legasthenie) und chronische körperliche und psychische Erkrankungen.
Im deutschen Recht (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX) wird zwischen den Begriffen Behinderung und Beeinträchtigung unterschieden. Beeinträchtigung bezeichnet die körperliche Seite, während Behinderung in der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht (§2 Abs. 1 SGB IX). Eine Person ist daher behindert, wenn sie eine Beeinträchtigung hat und durch Barrieren in der Umwelt an der vollen Teilhabe an wichtigen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel am Arbeitsleben) gehindert ist. Daraus ergibt sich auch eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung zur Reduzierung von Barrieren.
Die Gruppe der Menschen mit Behinderungen ist also deutlich breiter und heterogener als man vielleicht spontan annimmt und geht über das, was häufig klischeehaft mit dem Begriff „Behinderung“ verbunden wird (zum Beispiel der/die Rollstuhlfahrer*in, der/die blinde Person etc.), hinaus.
In Deutschland sind bestimmte Rechte für Menschen mit Behinderungen (unter anderem am Arbeitsplatz) an die amtliche Anerkennung der Behinderung gebunden. Die Anerkennung einer Beeinträchtigung als Behinderung kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Dabei wird je nach Schwere der Beeinträchtigung ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt:
- ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.
- Personen, die einen GdB zwischen 30 und 50 haben, können außerdem eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen, wenn sie diese zum Erlangen oder Behalten eines Arbeitsplatzes brauchen.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen haben einen rechtlichen Anspruch auf bestimmte (finanzielle) Leistungen und Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz (§2 Abs. 2 SGB IX).
Auch wenn beeinträchtigte Personen das Recht auf amtliche Anerkennung ihrer Behinderung hätten, kann es sein, dass sie die Anerkennung aus diversen Gründen nicht beim Versorgungsamt beantragen (möchten). Trotzdem stehen auch ihnen unter bestimmten Bedingungen Unterstützungsleistungen zu.
Weiterführende Informationen zu Schwerbehinderung und Gleichstellung finden Sie beispielsweise beim VDK – Informationen zum GdB und Schwerbehinderung und bei REHADAT – Informationen zur Gleichstellung.
Der Einstieg in die Wissenschaft – Was sind Herausforderungen für Promotionsinteressierte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen?
Das Studium ist die erste Voraussetzung für den Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere, doch sind darüber hinaus weitere formelle und informelle Faktoren maßgeblich für den Zugang zur Promotion. Die Daten, die Poskowsky et al. im Rahmen der Studie „beeinträchtigt studieren – best2 Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit – 2016/17“ (2018) zu Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhoben, verdeutlichen jedoch, dass es verschiedene Barrieren gibt, die Studierenden und Absolvent*innen den Übergang vom Studium in eine Promotion und wissenschaftliche Karriere erschweren. Möglicherweise werden die folgenden Themen also in der Beratung von promotionsinteressierten Masterstudierenden und Hochschulabsolvent*innen relevant und auch für Promotionsbetreuer*innen kann es hilfreich sein, zu den folgenden Barrieren sensibilisiert zu werden.
Erwerb von Qualifikationen im Studium
Häufig erwerben Studierende während des Studiums Qualifikationen, die ihnen einen Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere erleichtern. Dazu gehört beispielsweise die Arbeit als studentische Hilfskraft, Auslandserfahrungen, erste Kontakte zu Professor*innen (die ihr Vorschlagsrecht für die Stellenbesetzung nutzen können) und der Besuch von Konferenzen. Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist der Qualifikationserwerb im Studium jedoch häufig erschwert. Grund dafür sind (bauliche) Barrieren, die zum Beispiel einen Auslandsaufenthalt verhindern, aber auch zusätzliche zeitliche Belastungen aufgrund von Arzt- oder Therapieterminen. Nehmen Studierende aufgrund ihrer zeitlichen Belastung nicht an Veranstaltungen wie Konferenzen und Summer Schools teil, könnte möglicherweise der Eindruck von Desinteresse auf Seiten der Lehrenden enstehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Beim Übergang zwischen Studium und Promotion verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. So haben Studierende einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung (beispielsweise Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher*innen und Assistent*innen). Diese Leistungen sind jedoch daran gebunden, dass die antragsstellende Person nachweisen kann, dass die jeweilige Bildungsmaßnahme zum Erreichen des angestrebten Berufsziels erforderlich ist. Die zuständigen Rehabilitationsträger stuften eine Promotion bisher jedoch meist nicht als notwendige Qualifikation ein (Stand: August 2022). Daher stehen Promotionsinteressierte mit beeinträchtigungsbedingten Bedarfen, zum Beispiel Arbeitsplatzausstattung oder Assistenzen, vor der Herausforderung, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. In der Regel bietet eine Promotion im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mehr Ressourcen als andere Finanzierungsmodelle, da sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Welche Vorteile hat eine sozialversicherungspflichtige Promotionsstelle?“. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe formulierte 2020 darüber hinaus Empfehlungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule.
Fehlende Informationsangebote
An Hochschulen existieren bislang kaum zielgruppenspezifische Informations- und Netzwerkangebote für Studierende und Promotionsinteressierte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Auch Angebote, die den Übergang vom Studium in die Promotion erleichtern sollen, richten sich nur selten explizit an Studierende und Absolvent*innen mit Beeinträchtigungen. Sollte Ihnen als Mitarbeiter*in oder Mitglied einer Graduierteneinrichtung daher Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (beispielsweise zu Unterstützungsleistungen) während der Promotion gestellt werden, bieten die Abschnitte „Welche rechtlichen Ansprüche haben Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen?“ und „Welche Vorteile hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?“ einen ersten Überblick und weiterführende Links.
Darüber hinaus gibt es auch eine Handlungshilfen von PROMI für Promotionsinteressierten und Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Handlungshilfe für Promotionsinteressierte und Promovierende.
Der virtuelle Stammtisch bietet Promotionsinteressierten und Promovierenden regelmäßig die Möglichkeit sich auszutauschen: Vernetzung und Peer-Expertise.
Welchen Herausforderungen begegnen Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Hochschulalltag?
Für die meisten Promovierenden in Deutschland ist die Qualifikationsphase durch eine prekäre und unsichere Arbeitssituation geprägt. Doch können Barrieren im Hochschulalltag für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu zusätzlichen Herausforderungen und erschwerten Arbeitsbedingungen führen, wie die Forschungsergebnisse von PROMI – Promotion inklusive zeigten.
Neben den Vorteilen, die das Arbeitsfeld Wissenschaft für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bietet, zum Beispiel die flexible Arbeitsstruktur und die, seit der Corona-Pandemie verstärkten, Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, bestehen auch einige Herausforderungen. Die Wahl des Finanzierungsmodells ist dabei maßgeblich für den Zugang zu Unterstützungsleistungen, beispielsweise eine beeinträchtigungsgerechte Arbeitsplatzausstattung.
Gehen Promovierende im Rahmen einer Promotionsstelle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an einer Hochschule oder in einem Forschungsinstitut nach, haben sie als Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation, beispielsweise die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Bei anderen Finanzierungsmodellen wie einem Stipendium ist dies nicht der Fall. Dennoch hat auch eine Promotionsstelle an der Universität oder am Forschungsinstitut nicht nur Vorteile. Der hohe Zeitdruck durch Befristung und zusätzliche Arbeitsaufgaben kann aufgrund des mit der Beeinträchtigung verbundenen zeitlichen Mehraufwandes zu starker Belastung führen.
Zeitlicher Mehraufwand
Der zeitliche Mehraufwand ist eine der häufigsten Hürden, die Promovierende mit Beeinträchtigungen erleben. Zeitlicher Mehraufwand bedeutet, dass Promovierende mit Beeinträchtigungen für einzelne Tätigkeiten mehr Zeit benötigen als Promovierende ohne Beeinträchtigung und/oder, dass zusätzliche beeinträchtigungsbedingte Termine Zeit in Anspruch nehmen. Ursächlich sind dafür vor allem Barrieren in der Umwelt, die Organisation beeinträchtigungsbedingter Anforderungen sowie bürokratische Hürden.
- Barrieren in der Umwelt können nicht-barrierefreie Gebäude und das Universitätsgelände oder auch (digitale) Literatur sein, die nicht von Screenreadern vorgelesen werden kann und daher von Assistent*innen für blinde Promovierende zugänglich gemacht werden muss.
- Die Beeinträchtigung, beziehungsweise deren Management, bedingt oft ebenfalls einen zeitlichen Mehraufwand, beispielsweise wenn Arzt- und Therapietermine organisiert und wahrgenommen werden müssen. Auch ein erhöhter Erholungsbedarf bei individuell begrenzten Energieressourcen (beispielsweise bei chronischen Erkrankungen) beschneiden die Zeit, die für die Promotionstätigkeit zur Verfügung steht.
- Zeitlicher Mehraufwand durch bürokratische Hürden entsteht häufig durch die Beantragung von Unterstützungsleistungen, die Promovierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigungen rechtlich zustehen. Was als Unterstützung zur Teilhabe gedacht ist, stellt in der Praxis oft eine zusätzliche Belastung dar. Die Antragswege sind nicht immer leicht verständlich und die Zuständigkeiten an Hochschulen und bei Kostenträgern zum Teil unklar. Außerdem fordern die zuständigen Behörden oft umfangreiche Dokumentationen und Nachweise zu Bedarfen (Assistenz, Dolmetscher*innen und Arbeitsplatzanpassungen). Deshalb kann es sinnvoll sein, sich krankheitsbedingte Ausfälle attestieren zu lassen und sie zu dokumentieren. Hinzu kommt, dass Ansprechpersonen, die Promovierende sowohl zur Promotion als auch zu Besonderheiten des Promovierens mit gesundheitlicher Beeinträchtigung in der Wissenschaft beraten könnten, an den meisten Hochschulen (noch) fehlen. Der bürokratische Aufwand und langwierige Antragsprozesse führen so fast immer zu einer Verzögerung der Bewilligung. Ist eine Unterstützungsleistung notwendig für die Aufnahme der Promotionstätigkeit, verschiebt sich dadurch auch der Promotionsbeginn. Diese Verzögerung wird häufig sowohl von Promovierenden als auch Betreuenden als sehr frustrierend erlebt.
Da Zeit während der Promotion ohnehin eine begrenzte Ressource ist, entsteht durch den zeitlichen Mehraufwand ein zusätzlicher Druck. Oft sind Vorgesetzte und Betreuer*innen jedoch nicht dafür sensibilisiert und so können Missverständnisse zwischen ihnen und den Promovierenden entstehen. Promovierende und Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nutzen, beziehungsweise überfordern, in solchen Situationen oft ihre eigenen Ressourcen, um den Erwartungen gerecht und nicht als weniger leistungsfähig wahrgenommen zu werden. Deshalb ist es wichtig, Promovierende über Ansprüche auf Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen zu informieren.
Gegebenenfalls haben Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zum Ausgleich die Möglichkeit, die Finanzierung ihrer Promotionszeit laut Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu verlängern. Bei einer Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in sieht dieses eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um bis zu zwei Jahre für Promovierende mit Behinderungen und Erkrankungen vor (§2 WissZeitVG). Auch Krankengeldzeiten können grundsätzlich – auf Antrag – angehängt werden. Stipendiengeber ermöglichen gegebenenfalls eine Verlängerung des Stipendiums. Jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Verlängerung und häufig lässt sich die Belastung durch Ausgleichsleistungen nur reduzieren, nicht jedoch vollständig ausgleichen.
Die Finanzierung
Die Wahl des Finanzierungsmodells ist maßgeblich für den Zugang zu Unterstützungsleistungen, beispielsweise eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung.
Gehen Promovierende im Rahmen einer Promotionsstelle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut nach, haben sie als Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation, beispielsweise die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei anderen Finanzierungsmodellen wie einem Stipendium ist dies nicht der Fall. Doch auch eine Promotionsstelle an der Universität oder in einem Forschungsinstitut hat nicht nur Vorteile, da Befristung und hohe Arbeitsbelastung den Druck zusätzlich erhöhen.
Barrieren in den Köpfen
Barrieren in den Köpfen gibt es, ebenso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, auch in der Wissenschaft. Ein Grund dafür könnten die implizite Vorstellung und Erwartung sein, dass Wissenschaftler*innen einem bestimmten Idealbild von flexiblen, leidens- beziehungsweise leistungsbereiten Personen entsprechen sollten. Gemäß diesem Idealbild widmen sich Wissenschaftler*innen ausschließlich ihrer Leidenschaft für Forschung und Lehre und sind bestens in ihrem Forschungsfeld vernetzt. Diese Vorstellung kann Personen ausschließen, die von der Gesellschaft nicht entsprechend wahrgenommen werden und diesem Bild nicht entsprechen können oder wollen. Hier kann der sogenannte Ableismus zum Tragen kommen. Ableismus ist, ähnlich wie Sexismus und Rassismus, ein gesellschaftliches Phänomen und mit der Diskriminierung von Personen mit Beeinträchtigungen verbunden. Ein Merkmal von Ableismus ist die (unbewusste) Vorstellung, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht gleichwertige Leistung erbringen können wie Menschen ohne Beeinträchtigungen. Für Promovierende mit Beeinträchtigungen kann das bedeuten, dass ihnen eine Promotion nicht zugetraut wird. Während der Promotion kann es sein, dass ihnen (unbeabsichtigt) zusätzliche Barrieren in den Weg gestellt werden, zum Beispiel wenn eine wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Mobilitätsbeeinträchtigung ein Seminar anbieten soll, aber um einen barrierefreien Raum kämpfen muss. Insbesondere Personen mit unsichtbaren Beeinträchtigungen erleben oft, dass ihre Bedarfe nicht ernstgenommen werden. Für viele ist die Entscheidung für oder gegen eine Offenlegung der Beeinträchtigung auch deshalb eine schwierige Entscheidung. Legt man die eigene Beeinträchtigung offen, kann man Unterstützungsleistungen am Arbeitsplatz erhalten, allerdings haben viele auch Sorge vor möglicher Stigmatisierung und Diskriminierung.
Für Promovierende mit Beeinträchtigungen kostet der Kampf gegen Barrieren in den Köpfen oft Zeit und Energie, was zulasten der Promotionstätigkeit gehen kann. Deshalb kann es helfen, sich Mitstreiter*innen zu suchen, zum Beispiel andere Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Schwerbehindertenvertretung oder die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen.
Tipps und Hinweise für die Beratung von Promotionsinteressierten und Promovierenden zu Herausforderungen im Promotionsalltag:
- Wir raten Promotionsinteressierten und Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dazu, sich so früh wie möglich an Ansprechpersonen und Beratungsstellen an der Wunschhochschule zu wenden, um sich über mögliche Unterstützungsleistungen zu informieren und diese gegebenenfalls zu beantragen.
- Machen Sie Promotionsinteressierte in der Beratung darauf aufmerksam, dass die Wahl ihres Finanzierungsmodells Auswirkungen auf die Finanzierung der Unterstützungsleistungen und Nachteilsausgleiche während der Promotion hat. In der Handlungshilfe für Promotionsinteressierte und Promovierende des PROMI-Projekts erhalten sie Informationen und Hinweise zu den verschiedenen Modellen: Tipps und Hinweise für Promotionsinteressierte und Promovierende
- Verweisen Sie in der Beratung auf die Option zur Verlängerung der zur Verfügung stehenden Promotionszeit nach §2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (§2 WissZeitVG).
- Besteht ein beeinträchtigungsbedingter zeitlicher Mehraufwand kann es hilfreich sein, Zeitbudgets und Fristen von Arbeitsaufgaben mit den Betreuenden beziehungsweise den Vorgesetzten zu besprechen. Eine offene und regelmäßige Kommunikation kann essenziell sein, um Missverständnisse und Frustration zu vermeiden.
- Oft ist es hilfreich für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sich mit anderen Promovierenden mit Beeinträchtigungen über Schwierigkeiten und Ressourcen auszutauschen. Da Behinderungen und Beeinträchtigungen sehr divers sind und jede*r Promovierende diese individuell handhabt, gibt es ganz unterschiedliche Strategien, um mit den beschriebenen Hürden umzugehen. Dafür wurde der Stammtisch des PROMI-Projektes initiiert, der regelmäßig virtuell stattfindet: Virtueller Stammtisch für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Promovierende mit einer sozialversicherungspflichtigen Promotionsstelle an der Hochschule oder in einem Forschungsinstitut können sich bei der Schwerbehindertenvertretung informieren und beraten lassen.
- Promovierende, die als Promotionsstudierende eingeschrieben sind, können sich gegebenenfalls bei den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen beraten lassen.
Tipps und Hinweise für die Beratung von Promotionsbetreuenden
- Raten Sie Betreuenden und Arbeitgeber*innen von Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen klare Absprachen über Zeitbudgets zu treffen, damit Promovierende ihre Zeit besser planen können.
- Betreuende und Arbeitgeber*innen sollten eine gewisse zeitliche Flexibilität bei gemeinsamen Terminen und Arbeitszeiten bieten, um zum Beispiel Arzt- und Therapietermine zu ermöglichen.
- Machen Sie Betreuende auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufmerksam. Dazu können sie sich beispielsweise in der Handlungshilfe für Promotionsbetreuende des PROMI-Projekts informieren.
- Sollte der zeitliche Mehraufwand auch mit Unterstützungsleistungen zu hoch sein, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich bei der Einstellung einer Person mit Schwerbehinderung einen Eingliederungszuschuss in Form eines Gehaltszuschusses bis max. 70 Prozent des Arbeitsentgelts für schwerbehinderte Wissenschaftler*innen bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen. Informationen dazu bietet die Informationsplattform REHADAT: REHADT – Eingliederungszuschuss
In einem Projekt der Universität zu Köln geben zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen einen Einblick in ihren Promotionsalltag mit Behinderung und chronischer Erkrankung:
- Wissenschaftlich arbeiten mit chronisch somatischer Beeinträchtigung
- Wissenschaftlich Arbeiten mit Bewegungsbeeinträchtigung
Müssen Promovierende ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen offenlegen?
Die Mehrheit der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht ohne Weiteres sichtbar. Das veranschaulicht die Studie „beeinträchtigt studieren“ (Poskowsky et al. (2018): beeinträchtigt studieren – best2 Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit – 2016/17). Sie erforschte die Situation Studierender mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zeigte, dass ein Anteil von 96 Prozent der befragten Studierenden angab, dass ihre Beeinträchtigung für Außenstehende nicht auf den ersten Blick sichtbar sei. Da Personen mit unsichtbaren Beeinträchtigungen entscheiden müssen, ob, wann und wie sie ihre Beeinträchtigung gegenüber Promotionsbetreuer*innen und Arbeitgeber*innen offenlegen, ist die Abwägung der Vor- und Nachteile einer Offenlegung für viele Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein wichtiges Thema. So könnte die Offenlegungsentscheidung auch ein relevantes Thema in der Beratung durch Graduierteneinrichtungen werden.
Grundsätzlich sind weder extern Promovierende noch Promovierende in einem Beschäftigungsverhältnis dazu verpflichtet, ihre gesundheitliche Beeinträchtigung offenzulegen. Die Entscheidung für oder gegen eine Offenlegung der Beeinträchtigung ist sehr persönlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. In jedem Fall hat eine Offenlegung sowohl Vor- als auch Nachteile. Mit einer Offenlegung können Promovierende zwar Unterstützung erhalten und Rechte in Anspruch nehmen, allerdings fürchten viele auch Vorurteile und Stigmatisierung.
Für eine persönliche Beratung zur Frage der Offenlegung können sich Promovierende in der Hochschule an Beratungsstellen beziehungsweise an die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wenden. Promovierende mit einer sozialversicherungspflichtigen Promotionsstelle können außerdem Beratung von der Schwerbehindertenvertretung der Hochschule bekommen. Eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten der (persönlichen) Beratung gibt ebenfalls das Projekt „Sag ich’s? Chronisch krank im Job“: Beratung und Unterstützung
Wenn Sie Promovierende beraten, haben wir grundsätzlich folgende Tipps für einen sensiblen Umgang mit bekannten oder vermuteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
- Signalisieren Sie Offenheit gegenüber dem Thema, zum Beispiel indem Sie auf Ihrer Website über Barrierefreiheit und Inklusion in Ihrer Graduierteneinrichtung informieren. Bieten Sie an, dass Personen gerne auf Sie zukommen können, wenn sie beeinträchtigungsspezifische Bedarfe haben.
- Überlassen Sie die Entscheidung darüber, was und wem die Promovierenden von ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung erzählen möchten, den Promovierenden.
- Wenn eine Person mit Bedarfen auf Sie zukommt, sprechen Sie an, ob andere über die gesundheitliche Beeinträchtigung Bescheid wissen und wie die Person damit umgehen möchte. So vermeiden Sie, dass Promovierende zur unfreiwilligen Offenlegung gezwungen werden indem die Beeinträchtigung beispielsweise vor Unwissenden oder einer ganzen Gruppe angesprochen wird.
- Weisen Sie Promotionsinteressierte und Promovierende auf das Projekt „Sag ich’s – chronisch krank im Job“ hin. Es unterstützt Arbeitnehmer*innen bei der schwierigen Offenlegungsentscheidung und bietet viele hilfreiche Informationen, eine Übersicht über Rechte und Pflichten sowie mögliche (allgemeine) Beratungsangebote: https://sag-ichs.de
Welche rechtlichen Ansprüche haben Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen?
Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben gegebenenfalls die Möglichkeit, verschiedene Unterstützungsleistungen zu beantragen. Abhängig von der Promotionsfinanzierung leiten sich jedoch unterschiedliche Rechte, Ansprüche und Ansprechpersonen ab. Hier führen wir Ressourcen auf, die – unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und der amtlichen Anerkennung der Behinderung – allen Promovierenden zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Berater*in in einer Graduierteneinrichtung kein*e Expert*in in Rehabilitations- und Teilhaberecht sein müssen, um Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine gute Beratung anbieten zu können. Wichtig sind vielmehr ein grundlegendes Verständnis der Barrieren und Unterstützungsmöglichkeiten und eine ermutigende Haltung. Sollten Promotionsinteressierte und Promovierende zu den folgenden Themen spezifischere Rechtsfragen haben, können und sollten Sie diese an andere Beratungsstellen weitervermitteln. Eine Übersicht über Anlaufstellen und Ansprechpersonen finden Sie im Abschnitt „Anlaufstellen & Ansprechpersonen“.
Teilhabe durch Nachteilsausgleiche
Graduierteneinrichtungen sollten neben Barrierefreiheit auch individuelle Bedarfe von Promovierenden, beispielsweise bei Beratungsterminen, Workshops und Veranstaltungen, berücksichtigen. So haben Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch im Einzelfall ein Recht auf Vorkehrungen, die ihnen die Teilnahme an Angeboten der Hochschule ermöglichen. Jedoch müssen die Vorkehrungen auch angemessen sein, das heißt, sie dürfen keine unzumutbare Belastung für die Organisator*innen der Angebote darstellen. Bei Bedarf müssen Promovierende ihre Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Teilhabeeinschränkungen auch durch geeignete Nachweise belegen.
Angemessene Vorkehrungen können beispielsweise folgende Maßnahmen betreffen:
- die Umlegung von Räumen
- Regelungen für Erholungspausen
- Gebärden- und/oder Schriftdolmetscher*innen
- Technische Hilfsmittel, beispielsweise zur Unterstützung des Hörens
Da einige Vorkehrungen, wie die Buchung von Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher*innen, eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, raten wir dazu, individuelle Bedarfe frühzeitig, idealerweise bei der Anmeldung, abzufragen.
Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen
Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen zu beantragen. Nachteilsausgleich bedeutet, dass das Prüfungsformat so angepasst wird, dass Promovierende möglichst barrierefrei die Prüfungsleistung erbringen können. Mögliche Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen sind unter anderem:
- Änderungen bei der Prüfungszeit, zum Beispiel Verlängerung, mehr oder längere Pausen
- Anpassung der Prüfungsform, zum Beispiel eine virtuelle Prüfung statt einer Präsenzprüfung
- Dolmetscher*innen in der Prüfung
- Technische Hilfen, beispielsweise Sehhilfen
- Assistenzen, die beispielsweise Notizen während der Disputation machen
Sieht die Fakultät oder Fachbereich einen Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen vor, sind diese in der Promotionsordnung geregelt. Nach aktuellem Stand haben noch nicht alle Hochschulen beziehungsweise Fakultäten die Belange Promovierender mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in ihren Promotionsordnungen festgehalten. Doch auch wenn die Hochschule oder die Fakultät einen solchen Nachteilsausgleich nicht explizit vorsieht, ergibt sich aus dem jeweiligen Landeshochschulgesetz, der Hochschulsatzung und dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung ein Anrecht darauf.
Auch wenn Promovierende sich formal auf das übergeordnete Recht berufen können, ist die Aufnahme von Regelungen in der Promotionsordnung eine wichtige, schriftliche Fixierung der Rechte von Promovierenden und erleichtert die Antragsstellung. Als Graduierteneinrichtung können Sie darauf hinwirken und die Transparenz von Prozessen und Verantwortungen fördern. Wenn Sie sich für Ihre eigene Hochschule informieren möchten, finden Sie Beispiele und Formulierungsvorschläge auf der PROMI-Homepage unter folgendem Link: Good Practice – Beispiele für Promotionsordnungen.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
In begründeten Fällen können Promovierende mit Behinderungen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Leistungen zur Teilhabe an Bildung (LTB) beantragen. Diese können sich auf die Bereitstellung von Assistenzen, Ausstattungen, Dolmetscher*innen (beispielsweise für Gebärdensprache) etc. beziehen. Ein begründeter Fall liegt vor, wenn gezeigt werden kann, dass die Promotion zum Erreichen des angestrebten Berufsziels erforderlich ist. Die Leistungen umfassen meist Geldmittel, aber auch Sach- und Dienstleistungen und werden beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragt.
Finanzierung durch Drittmittel
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und einige andere Fördermittelgeber*innen berücksichtigen die Situation von Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und finanzieren unter bestimmten Umständen Mehrbedarfe, beziehungsweise Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Wissenschaftler*innen in ihren Projektförderungen.
Ansprechperson und Beratung bei der DFG zum Thema Chancengleichheit bietet die Gruppe Chancengleichheit, Wissenschaftliche Integrität und Verfahrensgestaltung
Promotionsförderung durch Stipendien
Die Finanzierung von Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Assistenzen oder technische Ausstattung ist meist nicht Bestandteil eines Stipendiums. Darüber hinaus stellen Stiftungen oft kaum Informationen zum Thema Barrierefreiheit und Gewährleistung von Bedarfen im Bewerbungsprozess sowie zur Berücksichtigung von Beeinträchtigungen im Auswahlprozess bereit. Einige Stipendienwerke bieten allerdings Unterstützungsleistungen für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, eine Förderungsdauer über die festgesetzte Höchstdauer hinaus zu beantragen.
Welche Vorteile hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Eine Promotion im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an der Hochschule oder an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist mit einigen Vorteilen verbunden, die Promovierenden mit einem Stipendium oder einer nebenberuflichen Promotion nicht zur Verfügung stehen.
Recht auf Nachteilsausgleiche
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung haben ein Recht auf verschiedene Nachteilsausgleiche. Gegebenenfalls sind Nachteilsausgleiche vom Grad der Behinderung oder bestimmten Merkzeichen auf dem Behindertenausweis (beispielsweise G für erhebliche Geh- und Stehbehinderung) abhängig. Möglich sind unter anderem folgende Ausgleiche im Beruf:
- Schwerbehinderte Beschäftigte haben einen Anspruch auf Zusatzurlaub. Der Umfang berechnet sich anhand der wöchentlichen Arbeitstage.
- Für schwerbehinderte Beschäftigte besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Nachteilsausgleichen und Informationen hierzu bietet das Informationsportal REHADAT unter folgendem Link an: REHADAT Lexikon – Nachteilsausgleiche.
Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter*innen und ihre Arbeitgeber*innen können gegebenenfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§49 Sozialgesetzbuch IX) sowie Unterstützungsleistungen beantragen. Bei einer befristeten Beschäftigung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist zudem eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer möglich:
- Promovierende, die an einer Hochschule oder an einem Forschungsinstitut sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben eine betriebliche Interessensvertretung. Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte und eigenständige Beschäftigungsvertretung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Die Schwerbehindertenvertretung steht auch als Ansprechperson zu Fragen der beruflichen Teilhabe, zum Beispiel Arbeitsplatzanpassungen oder Beantragung von Assistenz sowie Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen, zur Verfügung. Außerdem kann sie inklusionswirksam agieren. Das Ziel der Schwerbehindertenvertretung ist die Teilhabe zu fördern und die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten zu vertreten.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind als Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet, Arbeitsplätze und deren Ausstattung barrierefrei zu gestalten und die besonderen Bedarfe von Beschäftigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausreichend zu berücksichtigen. Finanzielle Unterstützung für diese Maßnahmen können Rehabilitationsträger (bei Promotionen auf einer sozialversicherungspflichtigen Stelle in der Regel die zuständige Arbeitsagentur) durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) leisten. Darunter fällt beispielsweise die (anteilige) Übernahme von Kosten für technische Arbeitshilfen, eine Arbeitsassistenz (zum Beispiel Vorleser*innen für sehbeeinträchtigte Promovierende) oder auch die Kraftfahrzeughilfe, die die Finanzierung eines Autos unterstützt. Die Leistungen können entweder direkt an den*die Arbeitgeber*in oder als persönliches Budget für die beschäftigten Promovierenden ausgezahlt werden. Die Schwerbehindertenvertretung kann dazu informieren und bei der Ermittlung und Beantragung unterstützen. Allerdings stehen einige LTA, insbesondere eine Assistenz, nur für Tätigkeiten innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeit zur Verfügung, also nicht für Arbeiten an der Promotion außerhalb der Arbeitszeit.
- Unter Umständen kann ein Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Beschäftigte durch den Arbeitgeber beantragt werden. Der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Förderung des Gehalts der schwerbehinderten Person und gehört zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Er soll die berufliche Eingliederung von Personen unterstützen, für die die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis erschwert ist. So kann beispielsweise eine Einarbeitung gefördert werden, die über den üblichen Rahmen hinausgeht beziehungsweise ein behinderungsbedingter Mehrbedarf ausgeglichen werden. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zum Eingliederungszuschuss von REHADAT: Lexikon zu beruflichen Teilhabe – Eingliederungszuschuss.
- Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einer schwerwiegenden chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung besteht die Möglichkeit die Höchstbefristungsdauer der Anstellung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz um zwei weitere Jahre von sechs auf acht Jahre zu verlängern (§2 WissZeitVG).
Die Orientierung bezüglich der Zuständigkeiten und Antragswege für diese Leistungen kann verwirrend sein, deshalb gibt es hierzu einige Handreichungen, die Informationen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber*innen bereitstellen. In der Beratung von Promovierenden oder Betreuenden kann es hilfreich sein, auf die darin genannten Unterstützungsleistungen zu verweisen.
- Einen guten Überblick inklusive einer Übersicht über Maßnahmen und Antragswege bieten die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in einem Ratgeber unter folgendem Link: Schwerbehinderte Menschen beschäftigen – Ein Ratgeber.
- Weitere Informationen zu (finanziellen) Fördermöglichkeiten für Akademiker*innen mit Schwerbehinderung gibt es vom Arbeitgeberservice für schwerbehinderten Akademiker der ZAV.
- Ansprechpersonen und Rechtsgrundlagen zu unterschiedlichen Leistungen listet das Unternehmens-Netzwerk Inklusion in der Veröffentlichung „Inklusive Führung“ für Arbeitgeber*innen auf. Zu finden ist die Veröffentlichung unter folgendem Link: Unternehmensnetzwerk Inklusion – Inklusive Führung
Wie können Sie Angebote der Graduierteneinrichtungen inklusiver gestalten?
Um die Angebote der Graduierteneinrichtung inklusiver zu gestalten, müssen Sie kein*e Expert*in zu den folgenden Themen werden. Grundsätzlich ist es wichtiger Promotionsinteressierte, Promovierende sowie Promotionsbetreuer*innen zu ermutigen und Offenheit zu zeigen.
Jedoch können Sie bereits durch kleine Veränderungen Promovierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ermöglichen, leichter teilzuhaben. Dazu haben sich in der Arbeit von PROMI folgende Tipps als hilfreich erwiesen:
- Planen Sie Veranstaltungen und Meetings barrierefrei. Hinweise und Tipps dazu finden Sie beispielsweise in der Checkliste für Tagungen, Vorträge und Lehrveranstaltungen und der Checkliste für digitale Barrierefreiheit der Universität zu Köln.
- Stellen Sie Informationen und Dokumente als Word-Datei oder als barrierefreie PDF zur Verfügung. Informationen finden Sie dazu unter „Schritt für Schritt zum barrierefreien Dokument“.
- Achten Sie darauf, dass Bedarfe der Promovierenden auch in gemeinsamen Gesprächssituationen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise eine geräuscharme Umgebung für Personen mit Hörhilfen oder eine vertrauensvolle Umgebung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
- Informieren Sie sich über Anlaufstellen und Ansprechpersonen an Ihrer Hochschule, beispielsweise die Schwerbehindertenvertretung oder Beratungsstellen und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen, damit Sie und Ihre Promovierenden bei Fragen und Problemen darauf zurückgreifen können.
- Erstellen Sie eigene Vorgaben beziehungsweise Checklisten für Workshopleiter*innen etc. zum Thema Barrierefreiheit an Ihrer Hochschule/Einrichtung, damit auch Veranstaltung der Graduierteneinrichtung barrierearm gestaltet werden.
- Stellen Sie auf Ihrer Webseite alle Informationen barrierefrei zur Verfügung und stellen Sie auch Hinweise zur Barrierefreiheit Ihrer Räumlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung.
- Richten Sie gegebenenfalls spezielle Beratungs-, Förder-, beziehungsweise Vernetzungsangebote für Promotionsinteressierte/Promovierende mit Beeinträchtigungen an Ihrer Einrichtung ein.
- Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) hat außerdem einige Tipps gesammelt, die helfen, wenn die Kommunikation über Behinderungen und der Umgang damit für Sie verunsichernd ist. Sie finden den Beitrag unter folgendem Link: KOFA – Eisberg der Kommunikation.
Was sind wichtige Schritte, um die Rahmenbedingungen für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Hochschule zu verbessern?
Viele Barrieren für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Hochschule entstehen durch unzureichende Barrierefreiheit und fehlende Kenntnis von Rechten und Ressourcen in Wissenschaft und Verwaltung. Individuelle Unterstützungsangebote und -leistungen sind ein erster Schritt. Damit Teilhabe jedoch unabhängig von individuellen Unterstützungsressourcen möglich ist und Hochschulen wirklich eine Institution für alle werden können,
Viele Barrieren für Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Hochschule entstehen durch unzureichende Barrierefreiheit und fehlende Kenntnis von Rechten und Ressourcen in Wissenschaft und Verwaltung. Individuelle Unterstützungsangebote und -leistungen sind ein erster Schritt. Damit Teilhabe jedoch unabhängig von individuellen Unterstützungsressourcen möglich ist und Hochschulen wirklich eine Institution für alle werden können, braucht es inklusive Strukturen.
Es gibt einige strukturelle Veränderungen, die mehr Teilhabe von Promovierenden und Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen ermöglichen können. Im Folgenden nennen wir vier erste Schritte.
1. Schriftliche Fixierung von Nachteilsausgleichen in Promotions- und Habilitationsordnungen
Auch wenn sich das Recht auf Nachteilsausgleich in Prüfungen durch das übergeordnete Landes- und Hochschulrecht sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung ergibt, stellt die Aufnahme von Regelungen in der Promotionsordnung eine wichtige, schriftliche Fixierung der Rechte von gesundheitlich beeinträchtigten Promovierenden dar.
Für die Möglichkeit der Integration von Nachteilsausgleichen in der Habilitationsordnung finden Sie eine Hilfestellung der Universität zu Köln unter Nachteilsausgleiche in Habilitationsordnungen.
2. Sensibilisierung und Vernetzung von Akteur*innen inner- und außerhalb der Hochschulen fördern
Häufig gibt es unterschiedliche Anlaufstellen und Ansprechpersonen zu den Themen „Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung“, „Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ oder „Promotion“ an der Hochschule. Eine Promotion mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ist jedoch ein Querschnittsthema für das es meist keine spezifische Ansprechperson gibt. Außerdem ist bei bestehenden Beratungsangeboten zur Promotion häufig nur wenig Wissen über die sozialen und rechtlichen Res-sourcen für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorhanden.
Deshalb ist es wichtig, dass die relevanten Akteur*innen sich zum Thema sensibilisieren, vernetzen und ihr Wissen austauschen. Ein Ansatz wäre eine gemeinsame Sensibilisierungsveranstaltung durch Mitarbeiter*innen des PROMI-Projektes: Sensibilisierungsveranstaltungen
An der RWTH Aachen gibt es darüber hinaus eine Arbeitsgruppe von Beratungsstellen, der Schwerbehindertenvertretung und weiteren Akteur*innen, die das vorhandene Wissen bündeln und gegebenenfalls weitervermitteln: Arbeitskreis Inklusion
3. Angebote für Promotionsinteressierte und Promovierende mit Beeinträchtigungen schaffen
Bislang sind nur wenige promovierte Wissenschaftler*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sichtbar, die Vorbilder für Promotionsinteressierte und Promovierende sein können. Darüber hinaus gibt es nur wenige Möglichkeiten für Promotionsinteressierte und Promovierende sich über ihre Rechte in der Wissenschaft zu informieren. Bieten Sie also Informations-, Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote für Promovierende mit Beeinträchtigungen in Ihrer Graduierteneinrichtung an.
Relevante Themen könnten beispielsweise Informationsveranstaltungen zur Promotion mit Beeinträchtigungen oder zu Auslands- und Forschungsaufenthalten mit Beeinträchtigungen sein.
Außerdem können Angebote, bei denen sich Promovierende und Promovierte mit Beeinträchtigungen austauschen, zu mehr Sichtbarkeit und Ermutigung beitragen. Möglich sind zum Beispiel Peer- und Mentoring-Angebote.
4. Gemeinsame Ziele formulieren und Aktionspläne entwickeln
Im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention haben einige Hochschulen Aktionspläne entwickelt, um die Bedingungen für Organisationsangehörige mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Studierende, Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung sowie wissenschaftlich Beschäftigte) zu verbessern und Inklusionsziele zu fixieren. An der Universität zu Köln war beispielsweise die Aufnahme von Nachteilsausgleichen in die Promotions- und Habilitationsordnung der Fakultäten eine Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans Inklusion. Jedoch findet bisher die Zielgruppe der wissenschaftlich Beschäftigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Vergleich zu beispielsweise Studierenden leider noch wenig Berücksichtigung in den geplanten Maßnahmen vieler Hochschulen. Als Graduierteneinrichtungen könnten Sie sich beispielsweis in einen Aktionsplanprozess an Ihrer Hochschule einbringen, um die entsprechenden Interessen Promovierender (mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen) im Aktionsplan zu verankern.
Eine Übersicht über bisher veröffentlichte Aktionspläne von Hochschulen finden Sie in der Online-Bibliothek der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks.
Die Handreichung ein Köcher voller Fragen ist über die vier genannten Maßnahmen hinaus ein Instrument zur Selbstevaluation hinsichtlich der Förderung von Chancengleichheit in Graduierteneinrichtungen und strukturierten Promotionsprogrammen.
Anlaufstellen & Ansprechpersonen
Rund um das Thema „Promovieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ gibt es vielfältige Anliegen und Beratungsbedarfe. Immer wieder wird deutlich, dass fehlendes Wissen auf allen Seiten, bei Promovierenden, Betreuenden, Graduierteneinrichtungen, aber auch in der Verwaltung dazu führt, dass mögliche Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie sich über Anlaufstellen informieren und Promovierende auf diese hinweisen.
Anlaufstellen für Graduierteneinrichtungen
- Schwerbehindertenvertretung der eigenen Hochschule
- Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen körperlichen/psychischen Erkrankungen an der eigenen Hochschule
- Inklusionsbeauftragte
- Ansprechpersonen für Aktionspläne zu Inklusion an der eigenen Hochschule
- Ansprechperson für Chancengleichheit und Diversität der Deutschen Forschungsgemeinschaft: Gruppe Chancengleichheit, Wissenschaftliche Integrität und Verfahrensgestaltung
- Personaldezernat / Personalabteilung
- Personalrat
Anlaufstellen für Promotionsbetreuer*innen
- Arbeitgeberservice für schwerbehinderte Akademiker (ZAV)
- Integrationsfachdienst – Fachberatungsstelle für Menschen mit Behinderungen rund um Teilhabe am Arbeitsleben
Anlaufstellen für alle Promovierende
- Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen körperlichen/psychischen Erkrankungen an der eigenen Hochschule
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- Arbeitgeber-Service für Schwerbehinderte Akademiker der ZAV
- Peer-Beratung des PROMI-Projekts
- Integrationsfachdienst – Fachberatungsstelle für Menschen mit Behinderungen rund um Teilhabe am Arbeitsleben
- Beratungsangebote der Graduierteneinrichtungen an den jeweiligen Hochschulen
- Servicezentren für Inklusion und Chancengerechtigkeit an den jeweiligen Hochschulen
Zusätzliche Anlaufstellen für Promovierende mit sozialversicherungspflichtiger Anstellung
- Schwerbehindertenvertretung der jeweiligen Hochschule
- Personalräte der jeweiligen Hochschule
Weitere Anlaufstellen und Netzwerke finden Sie auf der PROMI-Homepage unter PROMI-Links.